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Artikel erschienen am 23.7.2007

Erzbistum will 41 Seelsorgebereiche einsparen

Das Erzbistum Köln plant, seine Seelsorgebereiche bis spätestens 2025 von 221 auf 180 zu reduzieren. Ob dies nur noch durch Fusionen oder weiterhin auch durch Gemeindekooperationen geschehen soll, steht aber noch nicht fest.


 
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Erzbistum Köln

 
 

In einem Interview mit der Kölner Kirchenzeitung äußerte sich Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp über die geplante Neuordnung der Seelsorgebereiche im Erzbistum. Solche Seelsorgebereiche können eine oder mehrere Gemeinden umfassen, für die ein Pfarrer zuständig ist. Die derzeit 221 Seelsorgebereiche im Erzbistum Köln sollen laut Schwaderlapp "bis etwa 2020, im günstigen Fall sogar bis 2025" durch eine Neuordnung der Kooperation in den Seelsorgebereichen auf 180 reduziert werden.

Von je drei Priestern, die heute die Gemeinden im Erzbistum betreuen, werden in zehn Jahren nur noch zwei übrig sein, so Schwaderlapps Prognose für die Zukunft. Die geplante Neuordnung soll den erwarteten Priesterschwund einerseits auffangen und andererseits die übrigen ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Seelsorge von Gremien- und Verwaltungsarbeit entlasten. Schwaderlapp erhofft sich dadurch „Freiräume für neue Aufgaben" zu schaffen.

Nur noch Fusionen oder auch Kooperationen?

Noch nicht entschieden ist die Frage, ob die Seelsorgebereiche zukünftig nur noch durch Fusionen der Gemeinden oder weiterhin auch durch Kooperationen reduziert werden. Im Gegensatz zu einer Fusion bleiben die Gemeinden bei einer Kooperation weiterhin selbstständig, bilden aber einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat. Während andere deutsche Bistümer schon heute keine Wahl mehr haben, hat sich der Priesterrat des Kölner Erzbistums bereits im März für die Beibehaltung dieser Wahlmöglichkeit ausgesprochen.

Des Diözesanrats und des Diözesanpastoralrats will über diese Frage bis Herbst beraten und sich dafür oder dagegen aussprechen. Kardinal Joachim Meisner will dann auf Grundlage dieses Ergebnisses entscheiden. Dass dabei die Überlegungen aus den Gemeinden Berücksichtigung finden, hält Schwaderlapp indes für gewährleistet, da Diözesanrat und des Diözesanpastoralrat in dieser Frage über die gegebenen Strukturen über eine "eigene Rückbindung bis in die Gemeinden" verfügen.

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